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Fachkongress für Wasserwirtschaft und technische Infrastruktur

AGB für Aussteller

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Aussteller

für Veranstaltungen, durchgeführt von der AQUANET Services UG (haftungsbeschränkt)

1. Veranstalter

Veranstalter ist die AQUANET Services UG (haftungsbeschränkt)
Friedrichstraße 95,
10117 Berlin

im Folgenden „der Veranstalter“ genannt.

2. Durchführung und Veranstaltungsleitung

Die AQUANET Service UG (haftungsbeschränkt) i.G. kann in ihrem Namen Dritte mit der Umsetzung von Veranstaltungsteilen beauftragen.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind vorzugsweise Unternehmen aus den Bereichen Wasserwirtschaft und technische Infrastruktur.

4. Anmeldung und Zulassung

  1. Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang des ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars bei AQUANET Services UG (haftungsbeschränkt) unter Anerkennung der allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung zur Veranstaltung.
  2. Der Termin für den Anmeldeschluss für die Veranstaltung ist den Besonderen Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
  3. Der Eingang der Anmeldung wird vom Veranstalter schriftlich bestätigt. Die Anmeldung und die Bestätigung ihres Eingangs begründen noch keinen Anspruch auf Teilnahme oder auf eine bestimmte Größe und Lage des Standes. Die Vergabe von Flächen erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs. Eine Überbuchung erfolgt nicht. Die vollständige Vergabe aller zur Verfügung stehenden Flächen wird zeitnah bekanntgegeben.
  4. Der Interessent wird durch den Veranstalter zugelassen
    1. nach Maßgabe der vorhandenen Ausstellungsfläche und
    2. sofern er die in den Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt und
    3. sofern sein Ausstellungsgut dem Gesamtrahmen und der Konzeption der Veranstaltung entspricht.
  5. Firmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben, sind von der Zulassung ausgeschlossen.
  6. Mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung wird der Vertrag zwischen AQUANET Service UG (haftungsbeschränkt) i.G. und dem Aussteller geschlossen.
  7. Sollte der Veranstalter oder von ihm Beauftragte nach Zulassung einzelne ausgewiesene Flächen verlegen oder verändern müssen, so können daraus keine Ansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, es liegt ein grobes Verschulden des Veranstalters vor.
  8. Nach Zulassung bleiben die Anmeldung und die Verpflichtung zur Zahlung des Beteiligungsbeitrages rechtsverbindlich, auch wenn den speziellen Wünschen des Ausstellers nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der dafür zuständigen Stellen entsprochen wird, das Ausstellungsgut nicht rechtzeitig (z. B. durch Verlust, Transportverzögerung) oder überhaupt nicht zur Veranstaltung eintrifft.
  9. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung zur Veranstaltung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Aussteller seinen finanziellen Verpflichtungen an dem Vertrag ganz oder teilweise nicht nachgekommen ist.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Mit der Anmeldebestätigung ist nach Rechnungslegung durch den Veranstalter entweder eine Anzahlung oder der Gesamtbetrag fällig (siehe Besondere Teilnahmebedingungen).
  2. Eine eventuelle Restzahlung auf den voraussichtlichen Beteiligungsbeitrag ist mit Zulassung und nach Rechnungslegung durch den Veranstalter fällig (siehe Besondere Teilnahmebedingungen).
  3. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig über die Standfläche zu verfügen (vgl. Punkt 4.9). Sofern über die Standfläche anderweitig verfügt worden ist, gelten die Punkte 8.4 und 8.5.

6. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Abtretung von Forderungen gegen AQUANET Service UG (haftungsbeschränkt) i.G. ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung und das Zurückbehaltungsrecht sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine unbestrittene oder eine rechtskräftig festgestellte Forderung gegenüber AQUANET Service UG (haftungsbeschränkt) i.G. vor.

7. Rücktritt

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung eines Vergleichs oder Konkursverfahrens beantragt wird; hiervon hat der Aussteller den Veranstalter unverzüglich zu unterrichten.
  2. Tritt ein Aussteller vor dem Anmeldeschlusstermin zurück, wird ein Rücktrittsentgelt in Höhe von 30% der Gesamtsumme (siehe Punkt 8. der Besonderen Teilnahmebedingungen), zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig.
  3. Tritt ein Aussteller nach dem Anmeldeschlusstermin bis sechs Wochen vor der Veranstaltung zurück, wird ein Rücktrittsentgelt in Höhe von 50% der Gesamtsumme (siehe Punkt 8. der Besonderen Teilnahmebedingungen), zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig.
  4. Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich. Verzichtet der Aussteller gleichwohl darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen, so hat er,
    1. sofern die Fläche nicht anderweitig vom Veranstalter belegt werden kann, den gesamten Beteiligungsbeitrag zu zahlen.
    2. sofern die Fläche vom Veranstalter anderweitig belegt werden kann, 30 % des Beteiligungsbeitrages zu zahlen. Der Austausch von nicht belegten Flächen durch den Veranstalter oder seine Beauftragten zur Wahrung des Gesamtbildes entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  5. Alle nach den Punkten 7.1 bis 7.4 erforderlichen Erklärungen sind erst nach ihrem schriftlichen Eingang bei AQUANET Service UG (haftungsbeschränkt) i.G. wirksam.

8. Standausstattung und Gestaltung

  1. Ausstattung und Einzelgestaltung des Standes, soweit sie die in den Besonderen Teilnahmebedingungen genannten Leistungen überschreiten, sind Angelegenheit eines jeden Ausstellers.
  2. Zusatzleistungen, die der Aussteller bestellt, werden gesondert mit dem Aussteller abgerechnet.
  3. Eine Standgestaltung, die den am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften oder den Baurichtlinien des Veranstalters oder Vermieters oder deren Beauftragten bzw. der Rahmengestaltung des Veranstaltung nicht entspricht, kann vom Veranstalter oder seinen Beauftragten auf Kosten des Ausstellers entfernt oder geändert werden.

9. Produktangebot

Das Produktangebot muss dem Gesamtrahmen und der Konzeption der Veranstaltung entsprechen. Feuergefährliche, stark riechende oder lärmverursachende Ausstellungsgüter dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters ausgestellt werden.

10. Auf- und Abbau

Der Einsatz von Personal zum Aus-, Einpacken und Aufstellen der Ausstellungsgüter sowie deren Demontage und Verpackung gehen zu Lasten des Ausstellers. Sofern der Veranstalter und seine Beauftragten auf Wunsch des Ausstellers oder, falls erforderlich, bei seiner Nichtanwesenheit gezwungen sind, diese Tätigkeiten zu übernehmen, werden die entstandenen Kosten zzgl. 15% Regiekosten nach Ausstellungsschluss dem Aussteller in Rechnung gestellt.

11. Versicherungen und Haftpflicht

Die Aussteller haften für alle Personen- und Sachschäden, die durch ihre Messebeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die am Messegebäude oder Messegelände entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung von Exponaten des Ausstellers und deren Entwendung, auch dann nicht, wenn im Einzelfall die Dekoration durch den Veranstalter und seine Beauftragten übernommen wurde, es sei denn, der Veranstalter oder seinen Beauftragten kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Mit Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen stellt der Aussteller AQUANET Service UG (haftungsbeschränkt) i.G. von jeglichen Regressansprüchen Dritter ausdrücklich frei, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Veranstalter oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht.

12. Vorbehalt

Im Falle einer Absage der Veranstaltung haftet weder der Veranstalter noch seine Beauftragten für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich hieraus für den Aussteller ergeben. Der Aussteller ist in diesem Falle vielmehr verpflichtet, einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten zu tragen. Die Entscheidung über die Höhe der von jedem Aussteller zu zahlenden Quote wird von einem Komitee getroffen, welches sich aus Vertretern der Veranstalter, dem Veranstaltungsbeirat, den betroffenen Wirtschaftsorganisationen und den mit der Durchführung Beauftragten zusammensetzt.

13. Schlussbestimmungen

  1. Hinsichtlich des mit dem Beteiligungsbeitrag abgegoltenen Leistungsumfangs wird auf die Besonderen Teilnahmebedingungen verwiesen.
  2. Hat der Aussteller an den Veranstalter Aufträge für kostenpflichtige Leistungen außerhalb des Rahmens der Besonderen Teilnahmebedingungen erteilt, so werden ihm die dafür angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
  3. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist Berlin. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur soweit sie nach den Vorschriften der ZPO zulässig ist.
  5. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so behalten die übrigen trotzdem ihre Gültigkeit. Die unwirksame Bedingung ist so auszulegen, dass Sinn und Zweck des Vertrages erhalten bleiben.

Berlin, im August 2021.